Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit?
Für Wirtschaftsunternehmen gibt es im Moment noch keine Verpflichtung zu barrierefreien Webangeboten. Es wird aktuell aber ein EU-Richtlinienvorschlag diskutiert, der auch Unternehmen zu barrierefreien Webangeboten verpflichten könnte: Der European Accessibility Act.
Für den öffentlich-rechtlichen Bereich sieht es anders aus: Verwaltungen sollten prüfen, ob sie bereits jetzt über ihre Bundes- oder Landesgleichstellungsgesetze zu barrierefreien Webangeboten verpflichtet sind. In spätestens zwei Jahren müssen alle öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Barrierefreiheit umsetzen: Laut EU-Richtlinie über den barrierfreien Zugang zu Webseiten des öffentlichen Sektors müssen neue Webseiten ab September 2019, bestehende ab September 2020 barrierefrei sein. Für Web-Apps bleibt Zeit bis 2021.
Trotzdem bemühen wir uns Ihnen ein möglichst barreirefreies Angebot anzubieten (z.B. ändern der Größe der Anzeige über Ihren Browser)
Wenn Sie einen Wunsch zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, senden Sie uns gern eine e-mail.